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Wir freuen uns, Dich persönlich & fachkundig bei Deiner Weiterbildung zu unterstützen.

Bildungsurlaub für Deine Weiterbildung

Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung

Wir sind entsprechend des §11 des AWbG als „Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung“ anerkannt.
Damit sind die Teilnehmer der Deutschen Sportakademie berechtigt, Bildungsurlaub zu beantragen. Für eine individuelle Beratung und Beantwortung Deiner Fragen stehen wir Dir jederzeit zur Verfügung. 

 

Was ist das Ziel von Bildungsurlaub?

Der Staat unterstützt mit dem Bildungsurlaub das lebenslange Lernen von Arbeitnehmern. In dieser zusätzlichen arbeitsfreien Zeit, die neben dem normalen Erholungsurlaub gewährt wird, erhalten Arbeitnehmer die Gelegenheit, sich ausschließlich auf den Lernstoff zu konzentrieren.
 
Die Kosten für den Bildungsurlaub teilen sich der Arbeitgeber (Lohnfortzahlung) und der Arbeitnehmer (Lehrgangsgebühr), da beide Seiten von der Weiterbildungsmaßnahme profitieren: Dem Arbeitgeber steht das neu erworbene Wissen des Arbeitnehmers im Arbeitsalltag zur Verfügung; der Arbeitnehmer ist für die täglichen und zukünftigen Aufgaben besser gerüstet.
 

Wie ist der Bildungsurlaub geregelt?

Die Regelung des Bildungsurlaubs ist Ländersache, d.h. von Bundesland zu Bundesland kann es einige kleinere Unterschiede geben. Eine Akkreditierung für Bildungsurlaub liegt für folgende Bundesländer vor: Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Saarland. Den genauen Wortlaut des Gesetzes kannst Du im „Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung (AWbG)“ nachlesen.
 
Die Dauer des Bildungsurlaubs beträgt maximal 5 Tage im Kalenderjahr. Voraussetzung für die Bewilligung von Bildungsurlaub ist eine Arbeitsstelle in einem Bundesland, in dem das Bildungsurlaubsgesetz gilt. Weiterhin muss es einen direkten Zusammenhang zwischen der beruflichen Weiterbildung und der zu verrichtenden Arbeit geben.
 
Einen uneingeschränkten Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub haben Arbeiter und Angestellte in Betrieben und Dienststellen ab 50 Beschäftigten. Für Betriebe mit 10 bis 50 Beschäftigten gilt eine Belastungsgrenze von 10 Prozent, d.h. ein Anspruch auf die jährlichen Bildungsurlaubstage besteht nur so lange, bis insgesamt 10 Prozent der Beschäftigten freigestellt worden sind. In Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten gibt es keinen Rechtsanspruch auf eine Freistellung.  
 

Wie beantragst Du Bildungsurlaub?

Für die Beantragung des Bildungsurlaubs beim Arbeitgeber benötigst Du i.d.R. die Anmeldebestätigung für Deinen Lehrgang bei der Deutschen Sportakademie, den entsprechenden Ablaufplan der Weiterbildung sowie die Anerkennung als „Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung“.

Bitte beantrage Deinen Bildungsurlaub bei Deinem Arbeitgeber schriftlich und stellen ihm die genannten Unterlagen zur Verfügung.

Stelle Deinen Antrag so früh wie möglich, spätestens aber sechs Wochen vor dem geplanten Termin. Der Antrag kann nur abgelehnt werden, wenn zwingende betriebliche oder dienstliche Belange vorliegen. Gibt es Unklarheiten, können der Betriebsrat, der Personalrat, die Mitarbeitervertretung und/oder die Gewerkschaft wichtige Ansprechpartner sein.

Informiere Deinen Arbeitgeber über die Weiterbildungsmaßnahme, eine Teilnahmebescheinigung stellt Dir die Deutsche Sportakademie gern zur Verfügung.

Kontaktiere uns, wenn Du Informationen zum Bildungsurlaub benötigen. Du erreichst uns wie gewohnt unter der Nummer 0221 - 42 29 29 70 oder per Mail an team@deutschesportakademie.de

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