Deine Fördermöglichkeiten an der Deutschen Sportakademie

Vielfältige Fördermöglichkeiten für Deine berufliche Weiterbildung

Interessante Förderbeispiele

1. Beispiel – Aufstiegs-BAföG: Empfänger des Aufstiegs-BAföGs erhalten einen Zuschuss bis zu 50 % auf die kompletten Studiengebühren, der Rest wird über ein günstig verzinstes (freiwilliges) Darlehen finanziert, z. B. über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Du kannst Dich heute bei uns anmelden und erst im Nachgang Dein Aufstiegs-BAföG beantragen! 

2. Beispiel – Bildungsscheck: Über Bildungsprogramme der Landesregierungen, wie z.B. den Bildungsscheck in Nordrhein-Westfalen, können Teilnehmer der Deutschen Sportakademie bis zu 500 € als Zuschuss zu den Studiengebühren erhalten. Die Einkommensgrenze bei Privatpersonen liegt bei 40.000 €/Jahr. Betriebe können 10 Mitarbeiter pro Jahr (mit jeweils 500 € Zuschuss) weiterbilden lassen.


Förderteam

Du suchst das passende Förderprogramm für Dich? Lass Dich persönlich von uns beraten! Für Deine Fragen zu Finanzierungsmöglichkeiten und Förderprogrammen erreichst Du die Experten der Deutschen Sportakademie unter  0221 - 42 29 29 70  oder per Mail an foerderung@deutschesportakademie.de. Wir helfen Dir gerne weiter!



Alle Fördermöglichkeiten im Überblick: 

  • Steuerersparnis

    Für Deine Weiterbildung bei der Deutschen Sportakademie kannst Du bis zu 4.000 € jährlich als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Geltend machen kannst Du z.B. Ausbildungs- und Prüfungsgebühren sowie Fahrtkosten, die bei der Anreise zu den Seminaren anfallen.
  • Förderung durch die Bundesagentur (BA)

    Als gemeldeter Arbeitsloser, wenn Du Kurzarbeit leisten musst oder von einer Arbeitslosigkeit bedroht bist (z.B. wegen eines auslaufenden Vertrages), kannst Du bei der Bundesagentur für Arbeit einen Bildungsgutschein beantragen. Wir unterstützen Dich bei Deinem Antrag und beraten Dich, welche unserer Weiterbildungen mit einem Bildungsgutschein gefördert werden können. Im Rahmen der Förderung werden die Weiterbildungskosten komplett von der BA übernommen (dazu gehören die Lehrgangsgebühren, evtl. die Fahrtkosten, die Kosten für die Unterbringung und die Verpflegung sowie für die Betreuung von Kindern). Voraussetzung ist eine abgeschlossene Ausbildung oder eine mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit.
  • Förderung im Rahmen des Qualifizierungschancengesetz (QCG)

    Das QCG unterstützt Firmen mit einer Förderung von bis zu 100 % dabei, ihren Mitarbeitern eine Weiterbildung zu ermöglichen. Für mittlere Unternehmen (bis 250 Mitarbeiter) sind 50 % Förderung möglich, bei größeren Unternehmen (bis 2.500 Mitarbeiter) sind 25 % Förderung möglich. Zusätzlich sind auch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt möglich. (www.arbeitsagentur.de)
  • Aufstiegs-BAföG

    Einige unserer Lehrgänge, wie z.B. der Sportfachwirt (IHK), fallen unter das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, das sogenannte Aufstiegs-BAföG. Der Staat unterstützt Deine Weiterbildungsmaßnahme bei der Deutschen Sportakademie in Form von Zuschüssen und freiwilligen Darlehen. (www.aufstiegs-bafoeg.de/)
  • Begabtenförderung/Aufstiegsstipendium

    Als besonders begabte Fachkraft unter 25 Jahren kannst Du Fördermittel über ein Weiterbildungsstipendium der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung erhalten. (www.sbb-stipendien.de)
  • Förderung durch die Bundesländer

     Auch die Bundesländer fördern die berufliche Weiterbildung von Arbeitnehmern mit unterschiedlichen Programmen.
  • Beteiligung der Arbeitgeber

    Sprich Deinen Arbeitgeber an, denn viele Unternehmen fördern die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter. Über Programme wie den Bildungsscheck können auch Arbeitgeber finanzielle Fördermittel für Mitarbeiterschulungen erhalten.
  • Berufsförderung von Soldatinnen und Soldaten

    Zeitsoldaten, die sich auf das zivile Berufsleben vorbereiten, steht ein Bildungsbudget von bis zu 21.000 € zur Verfügung. Dieses Bildungsbudget wird individuell von dem zuständigen Berufsförderungsdienst festgelegt. Die Voraussetzung der Vergabe ist, dass die Aus-, Fort- oder Weiterbildung die Eingliederung in den angestrebten Beruf zum Ziel hat und in angemessener Dauer alle wichtigen Kenntnisse und Fertigkeiten des Berufs vermittelt werden. Der Weiterbildungs-Vertrag besteht zwischen dem Förderungsberechtigten und der Deutschen Sportakademie. Die Deutsche Sportakademie entspricht den Anforderungen eines zertifizierten Bildungsträgers und dokumentiert den erzielten Abschluss durch ein Zeugnis.
    Die Bestimmung zur Berufsförderung von Soldatinnen und Soldaten ist nachzulesen in §15 der Verordnung zur Durchführung der Berufsförderung von Soldatinnen und Soldaten. (Berufsförderungsverordnung - BFöV)

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